Gültigkeit des Gesetzes:
Der AI Act wurde im Juli 2024 veröffentlicht, ist am 1.
August 2024 in Kraft getreten und wird schrittweise
anwendbar: z. B. Verbote ab Februar 2025,
Anforderungen an Hochrisiko-KI ab August 2026.
Im Detail
Die meisten Regelungen gelten ab 1. August 2026, aber
einige Vorschriften gelten schon früher:
•
Verbotene Praktiken: nach 6 Monaten → Februar
2025
•
Beispiele: Social Scoring, biometrische
Echtzeitüberwachung)
•
Ausnahmen für Sicherheitsbehörden soll es unter
strengen Bedingungen geben.
•
Grundpflichten für General-Purpose-AI: nach 12
Monaten → August 2025
•
Hochrisiko-KI-Regelungen: nach 24 Monaten →
August 2026
Ziel:
Sicherstellung, dass KI-Systeme in der EU sicher,
transparent und im Einklang mit den Grundrechten
eingesetzt werden.
Wesentliche Punkte:
•
Risikobasierter Ansatz mit vier Kategorien:
unannehmbares, hohes, begrenztes und minimales
Risiko.
•
Verbot bestimmter KI-Praktiken, z. B. Social Scoring
und biometrische Echtzeit-Identifizierung im
öffentlichen Raum.
•
Strenge Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme,
einschließlich Konformitätsbewertung und
Transparenzpflichten.
•
Beispiele: KI in kritischen Infrastrukturen,
Medizinprodukten, HR-Systemen,
Kreditwürdigkeitsprüfung.
•
Pflichten für Anbieter, Importeure, Händler und
Betreiber von KI-Systemen.
Wer ist betroffen (Unternehmensgröße und
Umsatz):
•
Alle Akteure, die KI-Systeme in der EU entwickeln,
vertreiben oder einsetzen, unabhängig von
Unternehmensgröße oder Sitz.
To-Do-Liste für Unternehmen:
1.
Identifikation und Klassifizierung eingesetzter KI-
Systeme nach Risikokategorien.
2.
Durchführung von Konformitätsbewertungen für
Hochrisiko-KI.
3.
Implementierung von Risikomanagement- und
Qualitätssicherungssystemen.
4.
Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit KI-
Systemen.
5.
Einrichtung von Transparenz- und
Überwachungsmechanismen.
Erste Schritte:
•
Erstellung eines Registers aller eingesetzten KI-
Systeme.
•
Analyse der bestehenden KI-Anwendungen
hinsichtlich ihrer Risikokategorie.
•
Aufbau eines interdisziplinären Teams zur
Umsetzung der AI-Act-Anforderungen.
•
Prüfung, ob externe Unterstützung benötigt wird.
EU AI Act (Verordnung
über Künstliche Intelligenz)
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