Gültigkeit des Gesetzes:Der AI Act wurde im Juli 2024 veröffentlicht, ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird schrittweise anwendbar: z.B. Verbote ab Februar 2025, Anforderungen an Hochrisiko-KI ab August 2026.Im Detail:Die meisten Regelungen gelten ab 1. August 2026, aber einige Vorschriften gelten schon früher:•Verbotene Praktiken: nach 6 Monaten → Februar 2025Beispiele: Social Scoring, biometrische Echtzeitüberwachung)Ausnahmen für Sicherheitsbehörden soll es unter strengen Bedingungen geben.•Grundpflichten für General-Purpose-AI: nach 12 Monaten → August 2025•Hochrisiko-KI-Regelungen: nach 24 Monaten → August 2026Ziel:Sicherstellung, dass KI-Systeme in der EU sicher, transparent und im Einklang mit den Grundrechten eingesetzt werden. Wesentliche Punkte:•Risikobasierter Ansatz mit vier Kategorien: unannehmbares, hohes, begrenztes und minimales Risiko.•Verbot bestimmter KI-Praktiken, z.B. Social Scoring und biometrische Echtzeit-Identifizierung im öffentlichen Raum.•Strenge Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme, einschließlich Konformitätsbewertung und Transparenzpflichten.Beispiele: KI in kritischen Infrastrukturen, Medizinprodukten, HR-Systemen, Kreditwürdigkeitsprüfung.•Pflichten für Anbieter, Importeure, Händler und Betreiber von KI-Systemen.Wer ist betroffen (Unternehmensgröße und Umsatz):•Alle Akteure, die KI-Systeme in der EU entwickeln, vertreiben oder einsetzen, unabhängig von Unternehmensgröße oder Sitz.To-Do-Liste für Unternehmen:1.Identifikation und Klassifizierung eingesetzter KI-Systeme nach Risikokategorien.2.Durchführung von Konformitätsbewertungen für Hochrisiko-KI.3.Implementierung von Risikomanagement- und Qualitätssicherungssystemen.4.Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit KI-Systemen.5.Einrichtung von Transparenz- und Überwachungsmechanismen.Erste Schritte:•Erstellung eines Registers aller eingesetzten KI-Systeme.•Analyse der bestehenden KI-Anwendungen hinsichtlich ihrer Risikokategorie.•Aufbau eines interdisziplinären Teams zur Umsetzung der AI-Act-Anforderungen.•Prüfung, ob externe Unterstützung benötigt wird.
Expertise für die digitale EU-RegulierungBeratung, Unterstützung, Umsetzungsbegleitung, Projektmanagement zuDSGVO + KI, AI Act, Cyber Resilience Act (CRA), Data Act, NIS-2, Digitale Märktezu Organisation, Prozess/Abläufen, Anforderungen an IT-Systeme
EU AI Act (Verordnung über Künstliche Intelligenz)
Gültigkeit des Gesetzes:Der AI Act wurde im Juli 2024 veröffentlicht, ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird schrittweise anwendbar: z.B. Verbote ab Februar 2025, Anforderungen an Hochrisiko-KI ab August 2026.Im Detail:Die meisten Regelungen gelten ab 1. August 2026, aber einige Vorschriften gelten schon früher:•Verbotene Praktiken: nach 6 Monaten → Februar 2025Beispiele: Social Scoring, biometrische Echtzeitüberwachung)Ausnahmen für Sicherheitsbehörden soll es unter strengen Bedingungen geben.•Grundpflichten für General-Purpose-AI: nach 12 Monaten →August 2025•Hochrisiko-KI-Regelungen: nach 24 Monaten → August 2026Ziel:Sicherstellung, dass KI-Systeme in der EU sicher, transparent und im Einklang mit den Grundrechten eingesetzt werden. Wesentliche Punkte:•Risikobasierter Ansatz mit vier Kategorien: unannehmbares, hohes, begrenztes und minimales Risiko.•Verbot bestimmter KI-Praktiken, z.B. Social Scoring und biometrische Echtzeit-Identifizierung im öffentlichen Raum.•Strenge Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme, einschließlich Konformitätsbewertung und Transparenzpflichten.Beispiele: KI in kritischen Infrastrukturen, Medizinprodukten, HR-Systemen, Kreditwürdigkeitsprüfung.•Pflichten für Anbieter, Importeure, Händler und Betreiber von KI-Systemen.Wer ist betroffen (Unternehmensgröße und Umsatz):•Alle Akteure, die KI-Systeme in der EU entwickeln, vertreiben oder einsetzen, unabhängig von Unternehmensgröße oder Sitz.To-Do-Liste für Unternehmen:1.Identifikation und Klassifizierung eingesetzter KI-Systeme nach Risikokategorien.2.Durchführung von Konformitätsbewertungen für Hochrisiko-KI.3.Implementierung von Risikomanagement- und Qualitätssicherungssystemen.4.Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit KI-Systemen.5.Einrichtung von Transparenz- und Überwachungsmechanismen.Erste Schritte:•Erstellung eines Registers aller eingesetzten KI-Systeme.•Analyse der bestehenden KI-Anwendungen hinsichtlich ihrer Risikokategorie.•Aufbau eines interdisziplinären Teams zur Umsetzung der AI-Act-Anforderungen.•Prüfung, ob externe Unterstützung benötigt wird.
Expertise für die digitale EU-RegulierungBeratung, Unterstützung, Umsetzungsbegleitung,Projektmanagement zu DSGVO + KI, AI Act, Cyber Resilience Act (CRA), Data Act, NIS-2, Digitale Märktezu Organisation, Prozess/Abläufen, Anforderungenan IT-Systeme
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Data ActVerwendung und Weitergabedigitaler, nicht personen-bezogener Daten
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