Gültigkeit des Gesetzes:
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In Kraft seit: 1. November 2022
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Anwendbar seit: 2. Mai 2023
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EU-weit gültig (verbindliche Verordnung)
Ziel:
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Faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen
Binnenmarkt schaffen.
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Verhinderung von Machtmissbrauch durch
sogenannte Gatekeeper (zentrale Plattformen mit
großer Marktmacht).
Wesentliche Punkte:
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Gatekeeper dürfen ihre eigenen Dienste nicht
bevorzugen (z. B. bei Ranking oder Vorinstallation).
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Nutzer müssen eigene Daten auf andere Plattformen
übertragen können (Interoperabilität und
Datenportabilität).
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Keine Zwangskopplung von Diensten (z. B. Pflicht zur
Nutzung eines bestimmten Browsers).
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Unternehmen müssen Geschäftsnutzer über die
Datenverwendung informieren.
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Verbot, Nutzer daran zu hindern, außerhalb der
Plattform zu kaufen.
Wer ist betroffen (Unternehmensgröße und Umsatz):
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Gatekeeper sind Unternehmen, die:
o
einen Jahresumsatz von mind. 7,5 Mrd. € in der EU
haben ODER
o
eine Marktkapitalisierung von mind. 75 Mrd. €
UND
o
mehr als 45 Mio. aktive monatliche Nutzer UND
o
mehr als 10.000 Geschäftskunden in der EU
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Unternehmen, die diese Schwellenwerte erfüllen,
können von der EU-Kommission formell nach
objektiven Kriterien benannt werden.
Ab diesem Zeitpunkt gelten die Pflichten des DMA.
Die Benennung erfolgt auf Grundlage der objektiven
Kriterien nach Art. 3 DMA (Kriterien: Umsatz,
Nutzerzahlen etc.).
Beispiele: Google, Apple, Meta, Amazon, Microsoft,
ByteDance (TikTok)
To-Do-Liste für Unternehmen:
1.
Prüfen, ob man als Gatekeeper gilt (Selbstmeldung
bei der EU).
2.
Intern Prozesse und Strukturen anpassen
(z. B. API-Zugänge, Ranking-Regeln).
3.
Datenportabilität und Interoperabilität technisch
umsetzen.
4.
Verträge mit Geschäftskunden anpassen.
5.
Einhaltung dokumentieren und regelmäßig Bericht
erstatten.
Erste Schritte:
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Gatekeeper-Status prüfen und ggf. melden.
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Compliance-Team aufstellen (Legal + Technik).
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Selbsteinschätzung & Gap-Analyse durchführen.
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Katalog der verbotenen Praktiken analysieren.
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Technische Umsetzungen planen (z. B. APIs,
Datenexport).
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Stakeholder sensibilisieren.
Digital Markets Act (DMA)
Expertise für die digitale EU-Regulierung
Beratung, Unterstützung, Umsetzungsbegleitung,
Projektmanagement zu DSGVO + KI, AI Act,
Cyber Resilience Act (CRA), Data Act, NIS-2, Digitale Märkte
zu Organisation, Prozess/Abläufen,
Anforderungen an IT-Systeme