Gültigkeit des Gesetzes:
•
In Kraft seit: 16. November 2022
•
Stufenweise anwendbar:
o
Seit August 2023 für sehr große Online-
Plattformen & Suchmaschinen (VLOPs/VLOSEs)
o
Seit Februar 2024 für alle anderen
Diensteanbieter
Ziel:
•
Schutz von Nutzern im digitalen Raum
•
Bekämpfung von illegalen Inhalten, Desinformation
und algorithmischer Manipulation wie z. B. durch
Empfehlungsalgorithmen oder personalisierte
Werbung.
•
Erhöhung von Transparenz und
Rechenschaftspflicht von Online-Diensten
Wesentliche Punkte:
•
Klare Regeln zur Meldung und Entfernung illegaler
Inhalte
•
Verpflichtung zu Transparenzberichten und
Moderationspraktiken
•
Verbot von Dark Patterns in der Benutzerführung
•
Verpflichtung zu Risikobewertungen bei
algorithmischen Systemen
•
Nutzer müssen bei wichtigen Entscheidungen (z. B.
Account-Sperrung) informiert werden
Wer ist betroffen:
•
Alle Anbieter von Vermittlungsdiensten im digitalen
Raum, insbesondere:
o
Alle digitalen Diensteanbieter, die Nutzern den
Zugang zu Informationen, Inhalten, Produkten
oder Diensten vermitteln.
•
Konnektivitätsdienste (Access-Provider)
•
Caching- und Hostingdienste
•
Online-Plattformen (z. B. soziale Netzwerke,
Marktplätze)
•
Besondere Pflichten gelten für:
o
Hostingdienste (z. B. Cloud-Anbieter)
o
Online-Plattformen (z. B. eBay, Facebook)
o
VLOPs / VLOSEs = Plattformen/Suchmaschinen mit
mehr als 45 Mio. monatlichen aktiven Nutzern in
der EU (Art. 33 DSA)
To-Do-Liste für Unternehmen:
1.
Mechanismen für Content-Moderation und
Beschwerdeverfahren implementieren.
2.
Transparente Moderationsregeln veröffentlichen
(Art. 14–17).
3.
Transparenzberichte vorbereiten.
4.
Dark Patterns vermeiden (z. B. irreführende Cookie-
Banner).
5.
Für VLOPs: Risikomanagementsysteme & externe
Audits einführen;
verpflichtend laut Art. 34–37 DSA
6.
Meldestellen für illegale Inhalte schaffen.
7.
Datenschutz und Nutzerinformation sicherstellen.
Erste Schritte:
•
Dienste-Kategorisierung vornehmen (Hosting,
Plattform etc.);
•
Kategorien gemäß Art. 3 DSA prüfen.
•
Prüfen, ob Schwelle zur VLOP/VLOSE überschritten
wird.
•
Moderationsrichtlinien erstellen und und öffentlich
zugänglich machen“ (Pflicht nach Art. 14 Abs. 1)
•
Verantwortliche benennen für DSA-Compliance;
rechtlich vorgesehen ist ein „DSA-Bevollmächtigter“
für Anbieter außerhalb der EU (Art. 13).
•
Systeme für Nutzerbeschwerden und Rechtsmittel
einrichten.
•
Transparenzbericht vorbereiten (z. B. Anzahl
gelöschter Inhalte).
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